Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MittelRhein Immobilien Uta Zerfas
§1 Provisionsanspruch
1.1 Die MittelRhein Immobilien Uta Zerfas – nachfolgend „Makler“ genannt – erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,57 % des Kaufpreises;
b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2,38 Monatsmieten vom Vermieter;
c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 3,57 % des Kaufpreises.
1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
§2 Fälligkeit der Provision
2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieses Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.
2.2 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 5% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
§4 Angebot
4.1. Das Immobilienangebot der MittelRhein Immobilien Uta Zerfas und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
4.2. Die MittelRhein Immobilien Uta Zerfas überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die MittelRhein Immobilien Uta Zerfas wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die MittelRhein Immobilien Uta Zerfas daher nicht übernehmen.
4.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die MittelRhein Immobilien Uta Zerfas den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.
§5 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§6 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§7 Haftung
8.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§8 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung
8.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt §9.1 selbst.
8.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.
§9 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§10 Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Andernach als Gerichtsstand vereinbart.
§11 Auftragnehmerin
MittelRhein Immobilien Uta Zerfas, Aktienstr. 17c in 56626 Andernach
(Stand 07.01.2021)