Nach Hauskauf die richtige Versicherung

Wenn Sie ein Haus kaufen, übernehmen Sie automatisch die vorhandene Gebäudeversicherung. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, damit für den Käufer beim Kauf der Immobilie keine Versicherungslücke entsteht. Diese Versicherung müssen Sie aber nicht behalten. Innerhalb eines Monats, nachdem Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch (ausschlaggebend ist die endgültige Eintragung, nicht die Auflassungsvormerkung!) eingetragen worden sind, können Sie kündigen und eine neue Versicherung abschließen.

Wichtig: Es zählt das Eingangsdatum der Bekanntgabe der Grundbucheintragung bei Ihnen. Eine vorzeitige Kündigung ist unwirksam.

Sie können per sofort oder zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Laut neuem Recht steht dem Versicherer nur anteilig die Prämie für den Zeitraum zu, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

Lassen Sie sich vom ehemaligen Eigentümer Ihres Hauses den Versicherungsschein zeigen bzw. in Kopie übergeben. Überprüfen Sie, ob die Versicherungssumme ausreicht und ob der Versicherungsvertrag günstige Konditionen hat, damit Sie nach der Eintragung ins Grundbuch rechtzeitig reagieren können.

Melden Sie sich bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft als neuer Besitzer bzw. nach der Grundbucheintragung als neuer Eigentümer mit Nennung des Übergabetermins. Holen Sie erst ein konkretes Angebot ein, bevor Sie die bestehende Versicherung kündigen.

Gerne unterbreiten unsere unabhängigen Versicherungspartner Ihnen ein individuelles Angebot. Schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten unter:

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Uta Zerfas
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